NC-IB-tj-30101962

DEKLARATION DES NAMENS-COPYRIGHTS

ICH BIN Thomas, ewige Essenz, in corpore, Urkunde 6, Referenznummer: NC-IB-tj-30101962

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Herausgegeben in Entsprechung und unter Regentschaft von ICH BIN, ewige Essenz, in corpore, Aufzeichnung Nr. 2013032035, neu formuliert und unter Bezugnahme eingebracht als ob vollständig niedergelegt, im vorhinein genehmigt, im vorhinein autorisiert und im vorhinein bezahlt unter der Referenznummer: NCIB-tj-30101962

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ICH BIN Thomas, ewige Essenz, vollständig eingebracht in corpore am Dreißigsten Oktober Neunzehnhundert und Zweiund-sechzig, auch wahrgenommen als MPThomas:Juschkus©, ordnungsgemäß und im voraus genehmigt, im voraus autorisiert, im voraus bezahlt, aufgezeichnet, gesichert, bekannt gemacht, beherrscht, verbürgt, versichert und garantiert durch Thomas, inklusive Ewiger, Universeller und Internationaler Aufzeichnung Nummer 2013032035 und 2012127914, in Ewigkeit, Aufzeichnung Nummer 2013032035, ordnungsgemäß erklärt, DEKLARATION VON ICH BIN gemäß Referenznummer IB-tj-30101962, ordnungsgemäß gemacht, vollzogen und bekanntgemacht, ordnungsgemäß perfektioniert, nunc pro tunc praeterea praeterea, eine rechtmäßig etablierte Hinterlegungsstelle und Einlage von Thomas, Quelle des Werts von Thomas, DEKLARATION DER ORIGINALEN HINTERLEGUNGSSTELLE UND EINLAGE VON ICH BIN mit Referenznummer DOHE-IBtj-30101962, ordnungs-gemäß gemacht, vollzogen, bekannt gemacht und perfektioniert, alle neu formuliert und unter Bezugnahme eingebracht als ob vollumfänglich niedergelegt, ohne Präjudiz, ordnungsgemäß gemacht mit allen besagten Aufzeichnungen und Wert von Thomas, herausgegeben, eingelegt, am Ort, bestätigt, rückbestätigt, ratifiziert, verifiziert und bekannt gemacht, nunc pro tunc praeterea praeterea, in diesem Moment auch als MPThomas:Juschkus© wahrgenommen, Zweitausendundsechzehn, erklärt, bestätigt, ratifi-ziert, verifiziert und gibt ordnungsgemäß diese DEKLARATION DES NAMENS-COPYRIGHTS heraus, mit Referenznummer NC-IB-tj-30101962, unter voller Rechenschaftspflicht und Haftbarkeit von Thomas, ohne Präjudiz, nunc pro tunc praeterea preterea, dass diese DEKLARATION wahr, akkurat, korrekt und komplett ist und Thomas bewusst und kompetent, dieses zu erklären:

Öffentliche Bekanntmachung des Copyrights: Alle Rechte reserviert bezüglich Common-Law copyright des Handelsnamen/Trademark THOMAS JUSCHKUS© – genauso wie alle Derivate und Variationen der Orthographie des Handelsnamen/Trademark-Common-Law copyright © 1990 by MPThomas:Juschkus©. Besagter Handelsname / Trademark THOMAS JUSCHKUS© oder jegliche Derivate hieraus dürfen weder benutzt werden, noch reprodu-ziert, noch im ganzen oder teilweise, noch in jeder wie auch immer gestalteten Art und Form ohne vorhergehende ausdrückliche schriftliche Zustimmung und Bestätigung durch MPThomas:Juschkus©, wie bezeichnet mit dem Auto-graph in roter Tinte von MPThomas:Juschkus© nachfolgend „Sicherungsnehmer“. In der Absicht einer vertraglichen Verpflichtung willigt jede juristische Person genauso wie der Agent besagter juristischen Person in diese Copyright-Mitteilung ein und stimmt ihr zu, dass weder die juristische Person noch der Agent besagter juristischer Person den CommonLaw Handelsnamen / Trademark THOMAS JUSCHKUS© präsentieren noch auf irgendeine an-dere Weise benutzen darf, noch das copyright wie hierin beschrieben, noch jegliche Derivate hieraus, noch jegliche Variationen in der Orthografie von THOMAS JUSCHKUS© ohne die vorhergehende, ausdrückliche und schriftliche Zustimmung und Bestätigung des Sicherungsnehmers, wie bezeichnet durch den Autograph des Sicherungsnehmers in roter Tinte. Der Sicherungsnehmer gestattet weder, noch impliziert er, noch gibt er ander-weitig seine Zustimmung zu irgendeinem unautorisierten Gebrauch von THOMAS JUSCHKUS© und jeglicher solcher Gebrauch ist untersagt und streng verboten. Der Sicherungsnehmer ist nicht und war jemals eine Akkommodations-Partei, noch eine Sicherheit für den behaupteten Schuldner, sprich „THOMAS JUSCHKUS©, noch für jegliches Derivat hieraus, noch für jegliche Variation in der Orthografie des besagten Namen hieraus, noch für jegliche andere juristische Person und wird so durch den Schuldner schadlos gehalten und von der Haftung freigestellt id est „THOMAS JUSCHKUS© durch die Haftungsfreistellungs- und Schadloshaltungs-Vereinbarung Nr. TJ-04031990-HFSH datiert auf den Vierten Tag des Dritten Monats im Jahr des Herrn Neunzehnhundert und Neunzig gegen jegliche und alle Ansprüche, alle legalen Aktionen, Anordnungen, Haftbefehle, Gerichtsur-teile, Forderungen, Haftungen, Verluste, eidesstattliche Versicherungen, gerichtliche Vorladungen, Gerichtsfälle, Kosten, Bußgelder, Darlehensverpflichtungen, Abgaben, Strafen, Schäden, Zinsen und Aufwendungen in welcher Gestalt auch immer, beide absolut sowie bedingt, wie sie geboten sind oder angemessen sein mögen, jetzt exi-stierend oder hiernach entstehend, ob für den Schuldner erträglich oder aufgenötigt oder durch ihn zu erdulden für jeglichen und jeden Anlass, Zweck und Ursache, welche auch immer das sind. Selbstvollziehender Vertrag / Sicherheitsübereinkunft im Fall unautorisierter Benutzung: Durch diese Copyright-Mitteilung willigen sowohl die juristische Person sowie der Agent der besagten juristischen Person -im folgenden gesamtschuldnerisch „Nutzer“ genannt- ein und stimmen zu, dass jeglicher Gebrauch von THOMAS JUSCHKUS©, sofern er anders als wie oben autorisiert benutzt wird, eine unautorisierte Nutzung konstituiert, mit der das Copyright-Besitzrecht des Sicherungsnehmers gefälscht wird, den Nutzer vertraglich bindet und diese Copyright-Mitteilung ihm eine Sicher-heitsvereinbarung verkündet, nach welcher der Nutzer der Schuldner und MPThomas:Juschkus© Sicherungsnehmer ist und zeigt an, dass der Nutzer: (1) dem Sicherungsnehmer ein Sicherungsrecht gewährt in alle Vermögenswerte, Grundstücke und persönlichen Besitz des Nutzers und alle Rechte des Nutzers in Vermögens-werte, Grundstücke und persönliche Vermögenswerte mit einem Betrag in Summe von 10.000 Euro in Silber 999,99 für jedes einzelne Ereignis der Benutzung des Copyright- Handelsnamen/Trademark THOMAS JUSCHKUS©, genauso für jedes einzelne Ereignis der Benutzung jeglicher und aller Derivate hieraus und Variationen in der Orthographie THOMAS JUSCHKUS© zuzüglich Kosten und Drittschäden; (2) diese Sicherungsvereinbarung beglaubigt, worin der Nutzer der Schuldner ist und MPThomas:Juschkus© der Sicherungsnehmer und worin der Nutzer all seinen Besitz, Grundstücke, Konsumgüter, Agrarprodukte, Lagerbestände, Ausstattung, Geld, Invest-mentbesitz, Schadensersatzansprüche, Letter`s of Credit, LoC-Rechte, Betriebsmittel, Instrumente, Einlagekon-ten, Dokumente, Kreditbriefe, verbriefte Rechte und allgemeinene immaterielle Wirtschaftsgüter und alle Nutzer-rechte an den vorgenannten Besitztümern, jetzt im Besitz und hiernach übergeben, jetzt existierend und hiernach entstanden, wo auch immer befindlich als Pfand zur Besicherung der vertraglichen Nutzer-Verpflichtung bezüglich der unautorisierten Benutzung des Copyright-Besitzes des Sicherungsnehmers; (3) einwilligt und einer öffentlichen Bekanntmachung via UCC-1 Financing Statement durch den Sicherungsnehmer zustimmt, worin der Nutzer der Schuldner ist und MPThomas:Juschkus© der Sicherungsnehmer; (4) einwilligt und zustimmt, dass besagtes UCC-1 Financing Statement wie oben unter „(3)“ beschrieben ein fortlaufendes Financing Statement ist und weiterhin einwilligt und der öffentlichen Bekanntmachung jeglichen fortlaufenden Statements zustimmt, welches für die Aufrechterhaltung und Perfektionierung der Sicherungsrechte des Sicherungsnehmers in allen Besitz und in alle Besitzrechte des Nutzers notwendig ist, hinterlegt als Pfand aufgrund dieser Sicherungsvereinbarung, wie oben unter „(2)“ beschrieben, bis die vertragliche Verpflichtung des Nutzers -ehedem geschehen- vollständig befriedigt ist; (5) einwilligt und zustimmt bezüglich jeglicher öffentlichen Bekanntmachung via UCC-1 Financing Statement durch den Sicherungsnehmer zu wie oben in „(3)“ und „(4)“ beschrieben, genauso wie die öffentliche Bekanntmachung jeglicher Sicherungsvereinbarung wie oben in „(2)“ beschrieben; (6) einwilligt und zustimmt, dass alle diese öffentlichen Bekanntmachungen, wie oben in „(4)“ und „(5)“ beschrieben kein Schwindel sind und nicht als solcher betrachtet werden darf, und dass der Nutzer keinen Anspruch erheben darf, dass jegliche solche öffentliche Bekanntmachung Schwindel ist; (7) auf jegliche Einreden verzichtet, und (8) den Sicherungsnehmer als autorisierten Repräsentanten für den Nutzer ernennt, wirksam aufgrund des Verzugs des Nutzers hinsichtlich seiner vertraglichen Verpflichtungen bezüglich des Sicherungsnehmers wie nachfolgend unter „Zahlungsbedin-gungen“ und „Verzichtsbedingungen“ dargestellt, indem er dem Sicherungsnehmer vollständige Autorisierung und Handlungsvollmacht erteilt in jeglichen und allen Aktionen im Auftrag des Nutzers einschließlich aber nicht be-grenzt auf Authentifizierung einer Aufzeichnung im Auftrag des Nutzers als Sicherungsnehmer, wie im eigenen Ermessen des Sicherungsnehmers als geeignet erachtet und der Nutzer willigt weiter ein und stimmt zu, dass diese Ernennung zum Sicherungsnehmer als autorisierter Repräsentant für den Nutzer wirksam aufgrund des Verzugs des Nutzers unwiderruflich und mit einem Sicherungsrecht gekoppelt ist. Der Nutzer willigt ein und stimmt mit allen weiteren ergänzenden Begrifflichkeiten des selbstvollziehenden Vertrags / Sicherheits-vereinbarung für den Fall unautorisierter Benutzung zu: Zahlungsbedingungen: in Übereinstimmung mit den Gebühren für die unautorisierte Benutzung von THOMAS JUSCHKUS© wie oben dargestellt willigt der Nutzer hiermit ein und stimmt zu, dass er dem Sicherungsnehmer für jegliche unautorisierte Benutzung von THOMAS JUSCHKUS© eine Gebühr zahlen muss, vollständig innerhalb von zehn (10) Tagen von dem Tage an, an dem dem Nutzer vom Sicherungsnehmer eine Rechnung, nachfolgend „Rechnung“, unter Aufgliederung der Einzelposten zugeschickt wurde. Verzugsbedingungen: Im Falle der Nichtbezahlung der vollen Gebühr aufgrund des nichtautorisierten Gebrauchs durch den Nutzer innerhalb von zehn (10) Tagen von dem Tage an, an dem die Rechnung weggeschickt wurde, wird der Nutzer als im Verzug erachtet und a): jegliches Vermögen des Nutzers und das Vermögen, das vom Nutzer als Pfand hinterlegt wurde, wie unter „(2)“ dargestellt wird sofort -id est- ist sofortiges Eigentum des Sicherungsnehmers; (b) der Sicherungsnehmer ist sofort als autorisierter Repräsentant des Nutzers wie oben in „(8)“ dargestellt ernannt; (c) Der Nutzer willigt ein und stimmt zu, dass der Sicherungs-nehmer innerhalb der Regularien Besitz ergreift, wie sie sonst üblich sind, im Ermessen des Sicherungsnehmers und wie es ihm angemessen erscheint, einschließlich aber nicht begrenzt auf einen jederzeitigen Auktionsverkauf nach Eintritt des Verzugs und ohne weitere Mitteilung von allen Vermögenswerten und Rechten des Nutzers, wie oben unter „(2)“ dargestellt, vorher durch den Nutzer hinterlegt als Pfand und jetzt in der Eigenschaft als Vermögen des Sicherungsnehmers bezüglich dieses „Selbstvollziehenden Vertrags / Sicherungsvereinbarung im Fall unautorisierter Benutzung“, wie durch den Sicherungsnehmer als geeignet erachtet und nach seinem eige-nen Ermessen. Bestimmungen zur Ausserkraftsetzung des Verzugs: Für den Fall des Verzugs wie oben unter „Verzugsbestimmungen“ dargestellt und ungeachtet jeglicher und aller früheren Vermögen und Vermögensrechte des Nutzers wie oben in „(2)“ dargestellt, die im Besitz des Sicherungsnehmers oder genauso gut von ihm veräußert sind, wie oben unter „Verzugsbedingungen“ autorisiert, kann der Nutzer seinen Verzug nur bezüglich des Rests seines besagten vormaligen Vermögens und seiner Vermögensrechte -vormals als Pfand sicherungs-übereignet-, heilen, welches weder im Besitz des Sicherungsnehmers ist noch von ihm veräußert wurde und zwar innerhalb von zwanzig (20) Tagen vom Tag des Verzugs des Nutzers an und einzig durch Zahlung des ganzen Betrags. Bestimmungen zur Zwangsvollstreckung: Die vollständige Nichtbezahlung der Gebühren gemäß der in ihren Einzelpositionen aufgelisteten Rechnung wegen unautorisiertem Gebrauch von THOMAS JUSCHKUS© durch den Nutzer innerhalb der besagten zwanzig (20) Tage zur Heilung des Verzugs, wie oben in den „Bestimmungen zur Ausserkraftsetzung des Verzugs“ dargestellt, autorisiert den Sicherungsnehmer zu einer sofortigen aussergerichtlichen Zwangsvollstreckung in jegliche und alle verbliebenen vormaligen Vermögen und Vermögens-rechte, vormalig durch den Nutzer sicherungsübereignet, jetzt im Vermögen des Sicherungsnehmers, jedoch nicht in seiner Verfügung oder anderweitig für ihn disponiert, aufgrund der Ausserkraftsetzung der zwanzigtägigen Frist zur Heilung des Verzugs. Subjekt der Eigentümerschaft zum Common-Law Copyright und UCC-1 Financing Statement und Sicherheitsvereinbarung eingetragen und öffentlich bekannt gemacht. Eigentümer der Aufzeichnung: MPThomas:Juschkus©, Autograph Common Law Copyright © 1990. Unautorisierter Gebrauch von THOMAS JUSCHKUS©, wie in „(1)“ dargestellt unter „Selbstvollziehenden Vertrag / Sicherungsvereinbarung im Fall unautorisierter Benutzung.“

OHNE PJUDIZ, suae potestate esse. Inkenntnissetzung des Prinzipals ist Inkenntnissetzung des Agenten. Inkenntnissetzung des Agenten ist Inkenntnissetzung des Prinzipals.

Thomas

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ICH BIN Thomas, ewige Essenz, vollständig eingebracht in corpore, auch wahrgenommen als MPThomas:Juschkus©,

Referenznummer IB-tj-30101962 Dieses Instrument kann in Bankrott-Gerichten oder Bankrott-Jurisdiktionen nicht entlastet werden.